Aktuelles
Braucht der Finanzausgleich eine Auffrischung?
In den letzten Jahren hat sich an der finanziellen Situation der Zürcher Gemeinden einiges geändert: Die Gemeinden wurden mit 300 Mio. Franken jährlich auf Kosten des Kantons entlastet. Und die Stadt Zürich ist meilenweit von der Situation von 1996 entfernt, als die Höhe des Zentrumslastenausgleichs (400 Mio. Franken) festgelegt wurde. Es scheint, als würde heute der Zentrumsnutzen die Zentrumslasten stark übersteigen.
Mario Senn verlangt deshalb gemeinsam mit Barbara Franzen und Beat Habegger mit einem Postulat, dass der Regierungsrat prüft, ob die aktuellen Werte des Finanzausgleichs noch aktuell sind und allenfalls angepasst gehören.
Im Besonderen soll er sich zu den folgenden Themen äussern:
- Entlastung der Gemeindefinanzen nach Einführung eines Soziallastenausgleichs (KR-Nr. 163/2014);
- Entlastung der Gemeindefinanzen nach Änderung von § 30 Strassengesetz (KR-Nr. 321/2013);
- Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichtes zugunsten des Kantons nach obigen beiden Massnahmen;
- Entschädigung der Zentrumslasten der grossen Städte nur bei nachweislicher Sonderbelastung und unter Berücksichtigung der offensichtlichen Zentrumsnutzen sowie langsame Reduktion des Instruments analog zum interkantonalen Härteausgleich auf Bundesebene;
- Einführung einer regionalen Kulturförderung bei mittelgrossen Städten Anfang März 2024;
- Anreizstrukturen für Gemeinden zur Stärkung ihrer Steuerkraft.
Ziel ist ein Finanzausgleich, der für alle fair im Kanton Zürich fair ist. Über den Vorstoss wurde unter anderem in der NZZ sowie bei TeleZ berichtet.